Arbeitsvisum
Um ein Arbeitsvisum zu erlangen, muss der Interessent folgende Dokumente vorlegen:
- Ein ausgefülltes Formular + Bogen + Dossier
- Visumsantrag vom Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsvorvertrag
- Bericht des MAPESS oder einem anderen Verwaltungsorgan
- Verpflichtungserklärung vor dem Gesetz Angolas
- Kopie des Diário da República (über die Unternehmensgründung)
- Aktualisierter Nachweis der Steuerzahlung
- Studien und- oder -Arbeitsbescheinigung
- Lebenslauf
- Polizeiliches Führungszeugnis des Landes, wo der Antragsteller lebt
- Ärztliches Attest des Landes, wo der Antragsteller lebt
- Drei Passbilder
- Kopie des Reisepasses und der Hauptseiten, die benutzt wurden
- Gebühr: CHF 300.-
Bemerkung: Alle fremdsprachigen Dokumente, die erforderlich sind, um ein langfristiges Visum (bis zu 12 Monaten) zu erlangen, müssen in die portugiesische Sprache übersetzt werden und von dem Kanzleramt des Kantons beglaubigt werden.
Hinweis: 1 - Die Anwesenheit der Visumantragsteller ist für die Erfassung biometrischer Daten erforderlich.
2 - Der für das Visum bezahlte Betrag wird nicht zurückerstattet.
3 Tage für die biometrische Datensammlung: montags und dienstags von 9.30 bis 12.30 Uhr




