Anmeldung im Konsulat

Im Einverständnis mit dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 müssen Staatsangehörige aus Angola sich im Konsulat einschreiben, um Anspruch auf den konsularischen Schutz und auf andere konsularische Dienste zu haben.
Um sich im Konsulat einzuschreiben, müssen Staatsangehörige aus Angola (einschliesslich Minderjährige), die legal in der Schweiz leben, die folgende Dokumente vorlegen:

  1. Ein ausgefülltes Formular
  2. Vollständige Kopie der Geburtseintragung, der kompletten Geburtsurkunde, des Personalausweises oder des Reisepasses
  3. Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz (Permis de Séjour)
  4. Wohnsitzbescheinigung in der Schweiz
  5. Arbeitsvertrag oder Bescheinigung der Lehranstalt
  6. Gebühr: CHF 40.-

Bemerkung: Die vollständige Kopie der Geburtseintragung oder die Geburtsurkunde (gültig bis zu 6 Monate oder weniger) müssen von dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Angolas beglaubigt werden.
Wichtige Anmerkung: Alle fremdsprachige Dokumente (mit Ausnahme des Reisepasses, dem internationalen Impfausweis und der Nachweise der Reservierung des Flugs und des Hotels) müssen zuvor von einem offiziellen Übersetzer in die portugiesische Sprache übersetzt werden und von der Gemeindeverwaltung (Notar/Kantonskanzlei oder Bundeskanzlei) beglaubigt werden.

Institutionelle

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