Transkription der Geburtseintragung
Für die Transkription der Geburtseintragung müssen die Eltern anwesend sein (falls sie verheiratet sind, muss nur ein Elternteil anwesend sein). Sie müssen von zwei Zeugen, die gültige Ausweisdokumente vorlegen, begleitet werden.
Um die Transkription der Geburtseintragung zu machen, müssen die Interessenten folgende Dokumente vorlegen:
- Ein ausgefülltes Formular
- Vollständige Kopie der Geburtseintragung, der kompletten Geburtsurkunde, des Personalausweises oder des Reisepasses
- Anmeldung im Konsulat der Eltern (Staatsangehörige von Angola)
- Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz
- Originelle Geburtsurkunde des Anmeldenden (für Minderjährige)
- Gebühr: CHF 60.-
Bemerkung: Die vollständige Kopie der Geburtseintragung oder die Geburtsurkunde (gültig bis zu 6 Monate oder weniger) müssen von dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Angolas beglaubigt werden.
Wichtige Anmerkung: Alle fremdsprachige Dokumente (mit Ausnahme des Reisepasses, dem internationalen Impfausweis und der Nachweise der Reservierung des Flugs und des Hotels) müssen zuvor von einem offiziellen Übersetzer in die portugiesische Sprache übersetzt werden und von der Gemeindeverwaltung (Notar/Kantonskanzlei oder Bundeskanzlei) beglaubigt werden.




